
Am 16. Januar 2026 wurde die Sparkasse Göttingen in einem Eilverfahren vom Landgericht Göttingen dazu verpflichtet, das Konto der Roten Liste e.V. weiterzuführen. Im Dezember 2026 hatte die Sparkasse das Konto überraschend gekündigt. Der Vorgang hat große Empörung ausgelöst und zu einer Protestaktion vor dem Landgericht in Göttingen geführt. Das Konto wird nun weitergeführt. Der Termin für die Hauptsacheverhandlung steht noch nicht fest. Weitere Informationen gibt es in der Pressemitteilung auf der Website der Roten Hilfe.
Zur weiteren Information: Die Omas gegen Rechts Göttingen hatten sich 2025 dafür eingesetzt, dass die Sparkasse Göttingen das Spendenkonto der AfD schließt. Auslöser dieser Aktion war die Kündigung des Spendenkontos der AfD bei der Volksbank in Duderstadt. Die Sparkasse Göttingen lehnte das ab, weil sie verpflichtet sei, allen, die es möchten, ein Konto zu gewähren. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Ein Konto für die AfD muss es laut Auskunft der Sparkasse Göttingen geben, das Konto für die Rote Hilfe kann gekündigt werden? Wie passt das zusammen?

