
Mit Entsetzen und Empörung haben wir, die OMAS GEGEN RECHTS GÖTTINGEN von der Abschiebung einer Asylbewerberin erfahren. In Tageszeitungen, Radio und Fernsehen ist dieser Vorfall nicht wahrgenommen worden. Frau Khanum Mrjeyan ist im März 2026 völlig überraschend und unerwartet nach Armenien abgeschoben worden.
Hier nun ein Brief, der an diverse Einrichtungen versandt wurde, die unserer Meinung nach aktiv werden sollten:
An das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Außenstelle Friedland
An die Ausländerbehörde Göttingen
An das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport:
An die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Göttingen, den 15.05.2026
Betrifft : Abschiebung von Frau Khanum Mrjeyan am 18. März diesen Jahres nach Armenien
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Omas gegen Rechts Göttingen haben mit großer Besorgnis die Abschiebung von Frau Khanum Mrjeyan am 18. März 2026 zur Kenntnis genommen.
Wir können nicht beurteilen, ob ihr Asylverfahren rechtskonform abgelaufen ist. Wir können aber durchaus erkennen, dass die Art und Weise der Durchführung dieser Abschiebung nach unserem Kenntnisstand jedwede Menschlichkeit vermissen ließ, aus unserer Sicht geradezu menschenverachtend war.
Wir sind stolz auf unser Grundgesetz und sind entsetzt und sprachlos, dass offensichtlich die dem Grundgesetz zugrundeliegende Vorstellung von der Würde des Menschen von Niedersächsischen bzw. Göttinger Behörden bzw. deren MitarbeiterInnen missachtet wurde.
Wir sind sprachlos und fordern alle in diesen Behörden tätigen Menschen auf, sich an unser Grundgesetz zu halten.
Wir sind besorgt, dass durch die nicht zu bestreitende Zunahme rechtsextremer Einflüsse auf unsere Gesellschaft menschenverachtendes, entwürdigendes Verhalten gegenüber Mitmenschen weiter zunimmt und immer „normaler“ wird.
Dieser Aushöhlung unseres Grundgesetzes müssen wir deutlich entgegen stehen.
Wir halten es für notwendig, dass die genaueren Umstände geklärt werden, wie es zu dieser für Frau Mrjeyan so dramatischen Situation kommen konnte, an welchen Stellen andere Entscheidungen möglich gewesen wären, inwieweit politischer Druck, die Abschiebungsrate zu steigern, eine Rolle gespielt hat.
Wir halten es auch für dringend geboten, dass Frau Mrjeyan die Gelegenheit bekommt, das Verfahren ihres gestellten Asylfolgeantrages in Deutschland zu durchlaufen und dass sie dafür wieder nach Deutschland zurückkehren kann.
Wir fordern alle Verantwortlichen auf, sich dieser Aufgabe zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass die im Grundgesetz festgesetzten Grundregeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens wieder sichtbar und eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen


